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present thumbnailDirk Fabricius (#4) has provided a description of the model with the iMODELER Presenter.

Description

… like a free lunch (TV, fb, twitter …) (s. zu Herkunft und Urheber des Satzes Wikipedia)

Da Lunch Zutaten, Koch wie Kellner braucht, von dem kaum etwas von den Bäumen fällt, liegt die Wahrheit dieses Satzes auf der Hand und lässt sich verallgemeinern.

Fraglich kann mithin nur sein, wer zahlt.

Die FreeLunchBar (FLB) macht ihr spezielles Angebot nicht, weil sie einen Teil des Profits an ihre Kunden verschenken möchte. Im Gegenteil, sie sucht einen Weg, die Auslastung der Tische, der Köchin und der Kellner zu erhöhen, indem mehr Gäste angelockt werden. Außerdem, so wird gesagt (s. Wikipedia), nehmen die Gäste zum kostenlosen Essen mehr Getränke, als wenn sie nur auf einen Drink kommen, besonders wenn dieses Essen schön salzig und fett ist, was den Durst, evtl. auch auf ein Schnäpschen stärkt. Dann bietet es sich an, die Kosten für das Lunch über leicht erhöhte Getränkepreise umzulegen. Die Kosten für die "free lunch"–Werbung müssen auch eingespielt und in die Preise einkalkuliert werden.

Die Kosten für das Lunch werden also von den Gästen getragen. Hier gibt es zwei Sorten: diejenigen, die essen und trinken und diejenigen, die nur trinken, jedenfalls im Fall höherer Getränkepreise. Letztere zahlen also indirekt für die ersteren mit. Das ist marktwirtschaftlich und (privat-)rechtlich nicht unproblematisch, wie noch zu zeigen sein wird. War "Wysiwyg" nicht die Übersetzung eines marktwirtschaftlichen Prinzips der Übereinstimmung von Angebot und Leistung, von Wahrgenommenem und Realität?
Das Essen zu nutzen, um "Reizstoffe" in die essenden Gäste zu schaffen, die süchtiges Trinken (evtl. auch Essen) auslösen, ohne dass dies deklariert wird, ist manipulativ und damit erst recht marktwirtschaftlich und rechtlich problematisch; die Behauptung, der Lunch sei free, ist jedenfalls falsch – und sie plakativ aufzustellen, ebenfalls – ein weiterer der Manipulation verdächtiger Akt.

Die FLB hat einen größeren Gewinn als die benachbarte ohne free lunch.
Dieser resultiert aus Verlusten bei den Gästen – ein 0-Summen-Spiel ökonomisch. Aber auch die nicht ökonomischen Verluste der Gäste sollte man nicht übersehen:
Die rationale Entscheidung – rational choice – des selbständigen autonomen Bürgers wird in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt. Auch das wird noch präziser herausgearbeitet.
Die Anstachelung und Ausbeutung der Süchte der Gäste beeinträchtigt  Vermögen und  Gesundheit  – Wohlstand und Wohlbefinden. Auch die nichtsüchtigen und nur trinkenden Gäste werden in ihrer Entscheidung und in ihrem Vermögen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen liegen außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen.

Mit den genannten Manipulationen bemächtigt sich die FLB (vorübergehend mindestens) ihrer Gäste und die korrespondierenden Machtverluste ermöglichen die Gewinne.

Die anarchische Marktwirtschaft funktioniert gemeinwohlkompatibel nur, wenn ihre Akteure im anspruchsvollen Sinne sittlich-autonom und frei sind und nicht einige von kooperierenden Partnern zu "sozialen Instrumenten" (Tomasello) degradiert werden.
Die entsprechenden Rechtsfragen sind, soweit es um die vertraglichen Beziehungen geht, schuldrechtlicher Natur, soweit es um die Störungen des Wohlbefindens geht, gehören sie ins Deliktsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen. Sie können an dieser Stelle nur gestellt, nicht gelöst werden.

Wenn in der Erkenntnismatrix (letzte Abb. im Präsentator) die höheren Getränkepreise zum Wohl des e&tG beitragen, dann deswegen, weil der nur trinkende Gast mitbezahlt. Das ist in der jetzigen Modell-Version übertrieben, aber im Kern richtig und bedeutet einen Verlust bei letzterem.
Außerdem muss noch die Konkurrenz berücksichtigt werden. Der Beeinträchtigung wird im UWG im Prinzip erkannt.

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